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Barrierefrei lehren

Barrierefreiheit macht Ihre Lehre besser! Diese Tatsache wird oft vergessen, weil der vermutete Mehraufwand im Vordergrund steht. Zudem scheinen in der eigenen Lehrveranstaltung sowieso keine betroffenen Studierenden zu sitzen – also kann das Thema nicht so wichtig sein. Tatsächlich können Sie leichter als gedacht barrierefreie Voraussetzungen schaffen. Damit bauen Sie Barrieren ab – auch solche, die Sie selbst nicht direkt wahrnehmen. Was Sie dazu tun können und wo Sie Unterstützung finden, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Kurz erklärt: Was ist Barrierefreiheit und was sind überhaupt Barrieren in der Lehre?

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten diesen Artikel in Form von gedruckter Blindenschrift – der sogenannten Brailleschrift. Damit wäre der Text für Sie vermutlich nicht zugänglich, da nur wenige Menschen in Deutschland Braille lesen können. Ohne Zugang werden Sie nicht erreicht, Sie werden behindert. Das Beispiel schließt an Artikel 4 im Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: BGG) an. Hier wird Barrierefreiheit definiert als Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Menschen ohne fremde Hilfe. In unserem Beispiel ist der Text für Sie eben nicht zugänglich und nutzbar.

Barrieren in der Lehre können vielschichtig und unsichtbar sein. Dabei kommen Barrieren immer von außen – nicht von der Person selbst. Sie entstehen, wenn Strukturen nicht auf die Nutzung von notwendigen Hilfsmitteln (assistive Technologien wie zum Beispiel Screenreader) ausgelegt sind. Für ein gelungenes Studium sind drei Aspekte besonders wichtig: Die Kommunikation, die Lehr- und Lernmaterialien und die Prüfungen.

Beispiele für Barrieren in der Lehre

  • Eine Lehrveranstaltung, in der die lehrende Person ohne Mikrofon und mit Maske kaum zu verstehen ist. Kommunikation ist so nur mit einem Teil der Studierenden möglich.
  • PowerPoint-Präsentationen, die von einem Screenreader-Programm nicht erfasst werden können. Diese Lehr-/Lernmaterialien sind für betroffene Studierende nicht zugänglich.
  • Feste Prüfungsformate, die es beispielsweise für Studierende mit psychischer Erkrankung unmöglich machen, die Prüfung zu absolvieren.

Schritt für Schritt: Barrierefreie Lehre

Der wichtigste Schritt für barrierefreie Lehre ist ein sensibler Umgang. Aus Angst vor Stigmatisierung melden sich Betroffene oft nicht, wenn sie im Studium durch Barrieren behindert werden. Zeigen Sie sich zu Beginn Ihrer Veranstaltungsreihe ansprechbar, indem Sie Barrierefreiheit thematisieren. Binden Sie dazu zum Beispiel diese Informationsfolie in Ihre Präsentation ein.

Prüfen Sie die Zugänglichkeit Ihrer Lehrmaterialien:

  • Sind die Inhalte Ihrer Materialien zugänglich für Menschen mit einer Sehbehinderung?
  • Gibt es Alternativen zu auditiven Informationen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung?
  • Können Studierende auf strukturierte Zusammenfassungen zurückgreifen?
  • Sind Veranstaltungsorte und Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich, mit guter Akustik ausgestattet und bieten Alternativen für visuelle Informationen?

Für die meisten Barrieren gibt es einfache Lösungen. Bevor Sie digitale Dokumente wie zum Beispiel Word-Dateien oder PowerPoint-Präsentationen fertigstellen, können Sie die Barrierefreiheit selbst überprüfen. Die Programme liefern Ihnen eine Liste möglicher Barrieren für Personen die beispielsweise auf eine Vorlesefunktion angewiesen sind. Weitere Informationen finden Sie in unseren Videos.

Video: Zentrum für Lehrentwicklung, TH Köln

Zusätzliche Links

Video: Zentrum für Lehrentwicklung, TH Köln

Zusätzliche Links

Bei Fragen zur Gestaltung Ihrer barrierefreien Lehrmaterialien kontaktieren Sie uns im Projekt Barrierefreie Lehre im ZLE. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überarbeitung Ihrer Dokumente oder beim Erstellen analoger Materialien in Braille (Blindenschrift). Senden Sie Ihre Anfrage direkt an uns über dieses Formular.

Hintergrund: best2-Studie

Grafische Darstellung: Rund 11 % der rund 2,8 Mio. Studierenden in Deutschland haben eine studienrelevante Beeinträchtigung. 96 % von ihnen geben an, dass ihre Beeinträchtigung für Dritte nicht auf Anhieb wahrnehmbar ist. 89% aller Studierender mit Beeinträchtigung haben Schwierigkeiten bei der Durchführung ihres Studiums. 32% der befragten geben an, dass sie auf bauliche Barrierefreiheit, bestimmte räumliche Bedingungen, barrierefreie Dokumente und/ oder personelle oder technische Hilfsmittel angewiesen sind.
Abbildung: ZLE

In der bundesweiten Befragung „beeinträchtigt studieren – best2“ wurden im Wintersemester 2016/17 Daten zur Situation von Studierenden mit Beeinträchtigung erhoben. Circa 21.000 Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung von 153 Hochschulen haben teilgenommen, unter ihnen auch Studierende der TH Köln. Die Ergebnisse verdeutlichen die Heterogenität innerhalb der befragten Gruppe. Herausgeber der Studie ist das Deutsche Studentenwerk.

Rechtliche Grundlagen

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, BGG § 4 Barrierefreiheit

In weiteren Gesetzen und Konventionen sind rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit definiert, dazu zählen die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24), das Grundgesetz (Art. 3, Abs.3) und das Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB IX).

Links & Literatur

Header-Bild: © Zentrum für Lehrentwicklung, TH Köln

  • Dr. Klara Groß-Elixmann

    Dr. Klara Groß-Elixmann ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Lehrentwicklung der Technischen Hochschule Köln. In Zusammenarbeit mit dem Hochschulreferat für Qualitätsmanagement koordiniert sie TAPs an der TH Köln. Zudem konzeptioniert sie das Projekt "Barrierefreie Lehre" und organisiert das hochschuldidaktische Weiterbildungsprogramm.

  • Marie Westerdick

    Marie Westerdick (B.A.) ist wissenschaftliche Hilfskraft im Zentrum für Lehrentwicklung der Technischen Hochschule Köln. Im Projekt „Barrierefreie Lehre“ wirkt sie mit bei der Planung, Gestaltung und Weiterentwicklung von barrierefreier Lehre an der Hochschule.

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