Barrierefrei lehren
Barrierefreiheit macht Ihre Lehre besser! Diese Tatsache wird oft vergessen, weil der vermutete Mehraufwand im Vordergrund steht. Zudem scheinen in der eigenen Lehrveranstaltung sowieso keine betroffenen Studierenden zu sitzen – also kann das Thema nicht so wichtig sein. Tatsächlich können Sie leichter als gedacht barrierefreie Voraussetzungen schaffen. Damit bauen Sie Barrieren ab – auch solche, die Sie selbst nicht direkt wahrnehmen. Was Sie dazu tun können und wo Sie Unterstützung finden, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kurz erklärt: Was ist Barrierefreiheit und was sind überhaupt Barrieren in der Lehre?
Rechtliche Grundlagen
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, BGG § 4 Barrierefreiheit
In weiteren Gesetzen und Konventionen sind rechtliche Grundlagen zur Barrierefreiheit definiert, dazu zählen die UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 24), das Grundgesetz (Art. 3, Abs.3) und das Sozialgesetzbuch (§ 1 SGB IX).
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Links & Literatur
Header-Bild: © Zentrum für Lehrentwicklung, TH Köln